Download PDF - IrishSummer e.K. AGB für Gastschulaufenthalte in Irland
Teilnahmebedingungen für Gastschulaufenthalte
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender)* und dem Reiseveranstalter IrishSummer e.K. (nachfolgend IrishSummer genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die Teilnahmebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise mit Gastschulaufenthalt ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für den Gastschüler schließt.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages über einen Gastschulvertrag (nachfolgende „Pauschalreisevertrag“)
1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von IrishSummer auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von IrishSummer, nebst ergänzenden Informationen von IrishSummer für den jeweiligen Gastschulaufenthalt, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.
1.2 Vor Abschluss des Gastschulvertrages hat der Gastschüler das entsprechende von IrishSummer zur Verfügung gestellte Kurz- Bewerbungsformular auszufüllen. Durch Übersendung dieses Kurz-Bewerbungsformulars liegt noch keine verbindliche Anmeldung vor.
1.3 Nach Erhalt des Kurz-Bewerbungsformulars und sich einer daraus ersichtlichen grundsätzlichen Eignung vereinbart IrishSummer mit dem Gastschüler einen Interview-Termin, der online per Zoom, telefonisch oder persönlich stattfinden kann. Dies dient dem Gastschüler zur grundsätzlichen Überprüfung seiner persönlichen Eignung und soll ihm die Möglichkeit geben, IrishSummer bzw. den geplanten Gastschulaufenthalt näher kennenlernen zu können.
1.4 Nach einem erfolgreichen Interview, aus dem sich die grundsätzliche Eignung des Gastschülers ergibt, sendet IrishSummer dem Gastschüler ein konkretes Angebot welches insbesondere die voraussichtlichen Reisedaten, den Reisepreis, die Verhaltensregeln von IrishSummer und die jeweiligen Regeln und benötigten Vollmachten der ausländischen Partnerorganisation enthält, sowie ein Anmeldeformular zu. Durch dieses Angebot bietet IrishSummer dem Gastschüler/Reisende bzw. bei einem Minderjährigen dessen Erziehungsberechtigten (=Reisende) den Abschluss des Gastschulvertrages für den Gastschüler verbindlich an.
1.5 Der Vertrag über den Gastschulaufenthalt kommt zustande nach Erhalt der Annahme des Angebotes durch den Gastschüler/Reisenden bzw. bei einem Minderjährigen durch dessen Erziehungsberechtigten bei IrishSummer; es wird empfohlen, die Annahme auf dem Anmeldeformular zu erklären und dieses an IrishSummer per Post, Telefax oder via E-Mail zu senden.
1.6 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird IrishSummer dem Gastschüler/Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.
1.7 IrishSummer weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen IrishSummer und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsschluss wird eine erste Anzahlung in Höhe von 20% jedoch maximal 750,- Euro des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform übermittelt wurde.
2.2 Die Restzahlung ist 28 Tage vor Beginn des Gastschulaufenthaltes fällig.
2.3 Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Beginn des Gastschulaufenthaltes erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheins zur Zahlung fällig.
2.4 Höhe und Fälligkeit der Abschläge, über die dem Reisenden jeweils Rechnungen gestellt werden, entsprechen Zeitpunkt und Umfang der Vorausleistungen (insbesondere Flugtickets und Programmgebühren), die IrishSummer für die Durchführung des Programms des Gastschülers erbringen und in Vorleistung treten muss.
2.5 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.
2.6 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist IrishSummer berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu belasten. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht oder IrishSummer zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht bereit und in der Lage ist oder seine gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt hat.
3. Leistung & Leistungsänderung nach Vertragsschluss
3.1 Leistung
a) Die Leistungsverpflichtung von IrishSummer ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt, der Website von IrishSummer, dem konkreten Angebot oder einem sonstigen Medium von IrishSummer unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Reise eines Gastschulaufenthaltes relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB.
b) IrishSummer ist als Reiseveranstalter bei Mitwirkung des Gastschülers verpflichtet, für eine nach den Verhältnissen des Aufnahmelands angemessene Unterkunft, Beaufsichtigung und Betreuung des Gastschülers in einer Gastfamilie zu sorgen.
c) IrishSummer ist verpflichtet, bei Mitwirkung des Gastschülers die Voraussetzung für einen geregelten Schulbesuch des Gastschülers im gewählten Land zu gewährleisten. Informationen zu den einzelnen Gastschulen sind auf der Webseite von IrishSummer sowie im konkreten Angebot enthalten. Die Gasteltern sind nicht Erfüllungsgehilfe von IrishSummer und somit nicht selbst verpflichtet, den Schulbesuch des Gastschülers zu überwachen.
d) Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Partnerorganisation) sind von IrishSummer nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von IrishSummer hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.
3.2 Leistungsänderung
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von IrishSummer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. IrishSummer hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.
b) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von IrishSummer gesetzten angemessenen Frist
- die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen, oder
- ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder
- die Teilnahme an einer von IrishSummer gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.
Wenn der Reisende gegenüber IrishSummer nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von IrishSummer unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.
c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern IrishSummer bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
d) Ist die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern IrishSummer bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber IrishSummer unter den am Ende der Teilnahmebedingungen angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert IrishSummer den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann IrishSummer eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von IrishSummer zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 IrishSummer hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit nachfolgender Stornostaffel berechnet:
High School Gastschulaufenthalt für Schüler, Erwachsene und Gruppen:
ab Buchungstag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
ab 89. Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
ab 59. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
ab 29. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises.
4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IrishSummer nachzuweisen, dass IrishSummer durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen kann.
4.5 IrishSummer behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit IrishSummer das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist IrishSummer verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begründen.
4.6 IrishSummer hat keinen Anspruch auf eine Stornoentschädigung, sofern IrishSummer den Gastschüler/Reisenden nicht angemessen auf seinen Aufenthalt vorbereitet hat. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn IrishSummer nicht spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise zumindest den Namen und die Anschrift der Gastfamilie und den Namen und die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners der Partnerorganisation im Zielland mitgeteilt hat, bei dem der Gastschüler Abhilfe verlangen kann.
4.7 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von IrishSummer ausdrücklich empfohlen.
4.8 Ist IrishSummer infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
4.9 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung IrishSummer nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. IrishSummer kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
4.10 Der Gastschüler/Reisende ist vor Abreise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn bei dem Teilnehmer gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, die den Programmerfolg objektiv gefährden können (wie insbesondere Essstörung oder psychische Erkrankung bzw. Zustand nach solchen Leiden), uns diese bei Abschluss des Vertrages nicht bekannt waren, und die Unkenntnis weder durch unser Verschulden noch durch einen Verstoß gegen unsere Informationspflichten begründet ist. In einem solchen Fall werden wir für den uns entstandenen Aufwand pauschal 5% des Reisepreises berechnen. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die durch die Kündigung entstandenen Kosten niedriger sind als die berechnete Pauschale.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die IrishSummer ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. IrishSummer wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. IrishSummer empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.
6. Kündigung durch IrishSummer
IrishSummer kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende/Gastschüler die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch IrishSummer nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Kündigt IrishSummer, so behält IrishSummer den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die IrishSummer aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Kündigung durch den Reisenden/Gastschüler
Der Gastschüler/Reisende kann den Vertrag bis zur Beendigung der Reise jederzeit kündigen. Erfolgt eine Kündigung, ist IrishSummer berechtigt, den vereinbarten Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen. IrishSummer ist verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Gastschülers umfasste, für dessen Rückbeförderung zu sorgen. Die Mehrkosten fallen dem Gastschüler/Reisenden zur Last.
Dies gilt nicht, wenn der Gastschüler/Reisende den Vertrag nach § 651l BGB aufgrund einer erheblichen Beeinträchtigung des Gastschulaufenthaltes kündigen kann; in diesem Fall gelten die Bestimmungen des § 651l BGB.
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden
8.1 Reiseunterlagen
Der Reisende hat IrishSummer zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von IrishSummer mitgeteilten Frist erhält.
8.2 Mängelanzeige
IrishSummer ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel IrishSummer gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von IrishSummer vor Ort bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von IrishSummer nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von IrishSummer für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen.
Der Vertreter von IrishSummer ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Soweit IrishSummer infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
8.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende IrishSummer zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch IrishSummer verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung:
a) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch IrishSummer lehnen in der Regel diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadenanzeige ist bei einer Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei einer Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen.
b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich IrishSummer gemäß den Ausführungen in Ziffer 8.2 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an IrishSummer entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadenanzeige an die zuständige Fluggesellschaft gemäß lit. a).
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von IrishSummer für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch IrishSummer gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen Übereinkünften oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2 IrishSummer haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Musicalaufführungen, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von IrishSummer sind. IrishSummer haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens IrishSummer ursächlich waren.
9.3 IrishSummer haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von IrishSummer oder deren Vertreter vor Ort, sondern durch andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber IrishSummer geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.
10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
10.3 IrishSummer weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass IrishSummer nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte IrishSummer freiwillig daran teilnehmen, wird IrishSummer die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Bei Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europäische Plattform zur Online- Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen.
11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
11.1 IrishSummer unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn IrishSummer nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat.
11.3 IrishSummer haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende IrishSummer mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass IrishSummer eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
11.4 Der Reisende ist verpflichtet, für eine Freistellung an der Schule im Heimatland zu sorgen. Die Ablehnung einer Freistellung berechtigt nicht zu einem kostenlosen Rücktritt.
12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet IrishSummer, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist IrishSummer verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald IrishSummer weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss IrishSummer den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss IrishSummer den Reisenden über den Wechsel informieren. IrishSummer muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und IrishSummer findet deutsches Recht Anwendung.
13.2 Der Reisende kann IrishSummer nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von IrishSummer gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von IrishSummer vereinbart.
13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und IrishSummer anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen.
STAND 01.05.2022
Reiseveranstalter:
IrishSummer e.K.
Hochbucher Weg 59
D-88131 Lindau/Bodensee
Telefon: 0049-8382-9999939
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
web: www.irishsummer.de
UST-ID-Nr.: 134/247/0279
Insolvenzversicherung, Sicherungsschein gemäß § 651r BGB:
Zurich Insurance plc - Niederlassung für Deutschland
Platz der Einheit 2
D-60327 Frankurt/Main
Kommunikation über:
KAERA Industrie- und Touristik Versichungsmakler GmbH
Industriestraße 4 - 6
D-61440 Oberursel
Versicherungsschein-Nummer: 21385517
Datenschutzhinweis:
Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf unserer Website (www.irishsummer.de/datenschutz) hinterlegt und werden mit dem Vertragsangebot zur Verfügung gestellt.
Fernabsatzverträge:
IrishSummer - Die Irland-Spezialisten weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen IrishSummer und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
Reiseversicherungen:
IrishSummer empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- Versicherung, einer Reise-Abbruch-Versicherung sowie einer Auslands-Reise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, sofern diese nicht bereits im Reisepreis enthalten ist.
*) Nur aus Gründen der besseren Lesbarkeit dieser Bedingungen verwenden wir bei Begriffen wie Reisender, Gastschüler, Kunde, Teilnehmer, etc. jeweils die männliche Version.